Der Führerschein mit 17

Der Plan zum Führerschein mit 17

Ab 16,5 Jahren darf die Ausbildung begonnen werden. Die Ausbildung gilt für die Klassen B und BE. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17.Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vorher abgelegt werden. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Der Führerscheinbewerber bekommt noch keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.

Die Prüfbescheinigung enthält kein Foto, deshalb ist ein Pass oder Personalausweis immer mitzuführen. Die Prüfbescheinigung gilt in Deutschland und in Österreich nach Absprache mit der KFZ-Versicherung.

Der Kartenführerschein wird inzwischen gleich mit der Prüfbescheinigung beantragt.

Sobald der Führerschein vorliegt, oder nach dem 18. Geburtstag, wird dieser dann postalisch zugestellt. Mit der Prüfbescheinigung dürfen sie maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag fahren, jedoch nur in Deutschland.

Die Anforderungen an die Begleitperson

Mindestalter 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens (ununterbrochen) 5 Jahren
Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Die Anzahl der Begleitpersonen ist auf maximal 8 begrenzt, sie müssen jedoch alle in der Prüfbescheinigung vermerkt sein.

Wird der Fahrerlaubnisinhaber ohne Begleiter oder auch mit einem Begleiter, der eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat, kontrolliert, wird ihm die Fahrerlaubnis widerrufen und er kann frühestens nach sechs Monaten nach dem Besuch eines Aufbauseminars ASF (nach §2a Abs.2 StVG) eine Neuerteilung beantragen.

Die Probezeit beginnt beim „Begleiteten Fahren“ mit der Erteilung der Prüfbescheining. Der Führerschein ab 17 schließt die Klassen AM und L mit ein. Die Fahrzeuge dürfen ohne Begleiter geführt werden, da das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht ist.

Der KFZ-Versicherung sollte gemeldet werden, dass das Fahrzeug der Eltern für das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ eingesetzt wird. Es könnte bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften je nach Vertragsgestaltung im Schadensfall Probleme geben. Keinesfalls darf die Begleitperson unter Alkoholeinfluss oder unter Wirkung anderer berauschender Mittel den Fahranfänger begleiten. Denn die Folgen trägt der junge Fahrer! Und das sollte doch auf keinen Fall eintreten.

Zur Antragstellung benötigen Sie:

  • Klasse BF17
  • Farbkopie vom Pass oder Personalausweis
  • 1 biometrisches Passfoto
  • Sehtest neueren Datums
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Formblatt für Begleiter
  • Überweisungsbestätigung über die Amtsgebühr: € 52,40 und pro Begleiter € 11
  • Fahrerlaubnis mit 17 beantragen (Link zum KVR)